Gestern hab ich in der St. Galler Altstadt einen Dürüm gegönnt – bin dazu natürlich, aufgrund des sommerlichen Wetters, vor dem Lokal gesessen und hab etwas die vorbeigehenden Leute beobachtet. Und dann habe ich einen Ladendiebstahl beobachtet (Zwischeninfo vor dem Weiterlesen: nichts spektakuläres mit Action):
Ein Typ – vom Aussehen her ein anhänger der lokalen Suchtgemeinschaft – geht ohne sich umzublicken oder nervös zu sein an die Waren, welche vor einem Geschäft ausgestellt sind. Nimmt ein Plüschtier unter die Arme und schaut sich die Sonnenbrillen an. Bis hierhin eigentlich wie ein normaler Käufer – obwohl er sich beim Plüschtier etwas gar schnell entschieden hatte. Er schaut sich nun also die Sonnenbrillen an, “probiert” eine davon und… dreht sich um und läuft weg.
“Der hat ja gar nicht bezahlt? Der hat ja gar nicht bezahlt!” überlege ich. “Ich habe gerad einen Ladendiebstahl beobachtet!
Soll ich was unternehmen? Muss man den Ladenbesitzer informieren? Soll ich den Dieb verfolgen?”. Fragen, die mir gleich darauf im Kopf herrumschwirrten…
Ich hab mir dann ernsthaft überlegt, ob ich rasch in den Laden rein soll um den Diebstahl zu melden. Aber ich habs dann nicht gemacht, weil ich mir kaum vorstellen kann, dass bei diesem (Billig-)Laden gross was unternommen wird. Hätte ich es trotzdem melden sollen?
Das möstisch eigentlich dä Polizei mäldä. Susch isch das glaub sowas wiä unterlasseni hilfeleistig. hani gmeint. bi mer aber nid sicher
Und wa isch i dem Zämähang d “Hilfeleistig”? Da wo du meinsch bezieht sich nach minere Intepretation (StGB) uf unterlasseni Hilf wennd äs Verbreche a Persone oder würklich enormi Vorgehe (z.b Persone wo ä Huuswand asprayed) mitüberchunsch.
in deutschland hättest es melden müssen, herr raduner
liebe grüße Kai